Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma EU-BusiNet

§ 1 Geltung der Bedingungen

1. Die Firma EU-BusiNet erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten, soweit der Vertragspartner Geschäftsmann i.S.d.HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn EU-BusiNet diese schriftlich bestätigt.
3. EU-BusiNet ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Änderung wirksam.

§ 2 Leistungsumfang

1. Die Leistungsbeschreibung sowie alle ergänzenden Unterlagen und Richtlinien der Firma EU-BusiNet Dienste, liegen am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht bereit. Sie können ferner bei EU-BusiNet als schriftliches Dokument angefordert werden.
2. EU-BusiNet behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. EU-BusiNet ist ebenfalls berechtigt, die Leistungen zu ändern, soweit eine solche Änderung handelsüblich bzw. unter Berücksichtigung der Interessen der EU-BusiNet für den Kunden zumutbar ist, z.B. wenn dies aufgrund von Gesetzesänderungen/-ergänzungen notwendig ist.
3. Soweit EU-BusiNet kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
4. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühest möglich angekündigt. EU-BusiNet wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.

§ 3 Kündigung

1. Verträge treten mit der Unterzeichnung der Vertrages bzw. der Bestätigung des Zuganges bei EU-BusiNet in Kraft und werden jeweils für ein Jahr abgeschlossen, beginnend mit dem Datum der Leistungsverpflichtung.
2. Verträge sind frühestens zum Ablauf des ersten Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündbar. Die Kündigung muss EU-BusiNet – falls im Vertrag nicht anders vereinbart – schriftlich zugehen.
3. Sofern keine Kündigung rechtzeitig vor Ablauf eines Vertragsjahres ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, die EU-BusiNet-Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet:
a) dafür zu sorgen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden.
b) die Zugriffsmöglichkeiten auf die EU-BusiNet-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Verstößt die Nutzung gegen die allgemeinen Gesetze, so ist EU-BusiNet berechtigt, den Kunden von der Nutzung der Dienste auszuschließen. Das Recht zur Kündigung gemäß § 4 bleibt hiervon unberührt.
c) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder die Änderung zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.
d) EU-BusiNet innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren.
e) EU-BusiNet erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihre Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.
f) nach Abgabe einer Störungsmeldung die EU-BusiNet durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag.
2. Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 (b) genannten Pflichten, ist EU-BusiNet sofort und in den üblichen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
3. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann EU-BusiNet im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen EU-BusiNet nach erfolgloser Abmahnung, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

§ 5 Nutzung durch Dritte

1. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der EU-BusiNet-Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Dies gilt nicht für eine Nutzung der Dienste durch im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigte Personen oder für solche Personen, die mit dem Kunden in häuslicher Gemeinschaft leben.
2. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs-, oder Schadensersatzanspruch.
3. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder nichtbefugte Nutzung der EU-BusiNet Dienste durch Dritte entstanden sind.

§ 6 Zahlungsbedingungen

1. Monatliche Entgelte sind beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich im Voraus zu zahlen.
2. Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
3. Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, so stellt EU-BusiNet diesem auf Anforderung entsprechend dem vertraglichen Abrechnungsmodus die Abrechnungsdaten/Verbindungsdaten zur Verfügung.

§ 7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen, Rückvergütung

1. Gegen Ansprüche von EU-BusiNet kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
2. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die EU-BusiNet die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Telekom usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern bzw. bei den von EU-BusiNet autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern (POP´s) eintreten – hat EU-BusiNet, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, nicht zu vertreten. Sie berechtigen EU-BusiNet, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
3. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die EU-BusiNet-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann.
b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
4. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von EU-BusiNet liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn die EU-BusiNet oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallszeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

§ 8 Haftung

1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber EU-BusiNet wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
2. EU-BusiNet haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen EU-BusiNet-Leistungen unterbleiben. EU-BusiNet haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden, sei es, dass diese bei dem Kunden oder bei Dritten entstehen.
3. EU-BusiNet haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
4. Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die
a) durch die Inanspruchnahme von EU-BusiNet-Diensten,
b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch EU-BusiNet
c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch EU-BusiNet
d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens EU-BusiNet,
e) oder deswegen entstanden sind, weil gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch EU-BusiNet nicht erfolgt ist,
der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal in Höhe der dem Schaden zugrunde liegenden vergleichbaren Dienstgebühren der Telekom, beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Im Übrigen beschränkt sich die Haftung von EU-BusiNet für dem Kunden nachweislich entstandene Schäden auf den 1-fachen Betrag des vereinbarten monatlichen Fix-Entgeltes.
5. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die EU-BusiNet oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der EU-BusiNet-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

§ 9 Zahlungsverzug

1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist EU-BusiNet berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3 % (drei Prozent) über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen, es sei denn, dass EU-BusiNet eine höhere Zinsenlast nachweist.
2. EU-BusiNet kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist berechtigt, den Anschluss zu sperren, falls sich der Zahlungsverzug über mehr als 1 Monat erstreckt und EU-BusiNet gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen.
3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt EU-BusiNet vorbehalten.

§ 10 Geheimhaltung, Datenschutz

1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die von EU-BusiNet unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
2. Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass EU-BusiNet seine Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
3. Soweit sich EU-BusiNet Dritter zur Erbringung der angegebenen Dienste bedient, ist EU-BusiNet berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Erbringung der Dienste erforderlich ist.
4. EU-BusiNet steht dafür ein, dass alle Personen, die von ihr mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der EU-BusiNet-Dienste nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten und Informationen zu verschaffen.

§ 11 Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort ist Passau. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrauens ist der Sitz der Firma EU-Businet.
2. Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
3. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der EU-BusiNet-Kunden gebunden.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unwirksamkeit der Bestimmungen entsprechend.