§ 1 Geltung der Bedingungen
1. Die Firma EU-BusiNet erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der
Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten, soweit der Vertragspartner
Geschäftsmann i.S.d.HGB ist, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn
EU-BusiNet diese schriftlich bestätigt.
3. EU-BusiNet ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.
Der Kunde hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht
der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb eines Monats nach
Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Änderung
wirksam.
§ 2 Leistungsumfang
1. Die Leistungsbeschreibung sowie alle ergänzenden Unterlagen und Richtlinien
der Firma EU-BusiNet Dienste, liegen am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht bereit.
Sie können ferner bei EU-BusiNet als schriftliches Dokument angefordert
werden.
2. EU-BusiNet behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu
ändern und Verbesserungen vorzunehmen. EU-BusiNet ist ebenfalls berechtigt,
die Leistungen zu ändern, soweit eine solche Änderung handelsüblich
bzw. unter Berücksichtigung der Interessen der EU-BusiNet für den
Kunden zumutbar ist, z.B. wenn dies aufgrund von Gesetzesänderungen/-ergänzungen
notwendig ist.
3. Soweit EU-BusiNet kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können
diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-,
Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
4. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten
werden frühest möglich angekündigt. EU-BusiNet wird Störungen
seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen
Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.
§ 3 Kündigung
1. Verträge treten mit der Unterzeichnung der Vertrages bzw. der Bestätigung
des Zuganges bei EU-BusiNet in Kraft und werden jeweils für ein Jahr abgeschlossen,
beginnend mit dem Datum der Leistungsverpflichtung.
2. Verträge sind frühestens zum Ablauf des ersten Jahres unter Einhaltung
einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündbar. Die Kündigung muss
EU-BusiNet – falls im Vertrag nicht anders vereinbart – schriftlich
zugehen.
3. Sofern keine Kündigung rechtzeitig vor Ablauf eines Vertragsjahres ausgesprochen
wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
§ 4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, die EU-BusiNet-Dienste sachgerecht zu nutzen.
Er ist insbesondere verpflichtet:
a) dafür zu sorgen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht
durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden.
b) die Zugriffsmöglichkeiten auf die EU-BusiNet-Dienste nicht missbräuchlich
zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Verstößt die
Nutzung gegen die allgemeinen Gesetze, so ist EU-BusiNet berechtigt, den Kunden
von der Nutzung der Dienste auszuschließen. Das Recht zur Kündigung
gemäß § 4 bleibt hiervon unberührt.
c) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere
Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder die Änderung
zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon
Kenntnis erlangt haben.
d) EU-BusiNet innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen
Grundlagen zu informieren.
e) EU-BusiNet erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen
(Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung
der Mängel oder Schäden und ihre Ursachen ermöglichen oder die
Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.
f) nach Abgabe einer Störungsmeldung die EU-BusiNet durch die Überprüfung
ihrer Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich
nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich
des Kunden vorlag.
2. Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 (b) genannten Pflichten,
ist EU-BusiNet sofort und in den üblichen Fällen nach erfolgloser
Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist
zu kündigen.
3. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann EU-BusiNet
im Wege einer Benutzerordnung regeln. Verstöße gegen essentielle
Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen EU-BusiNet nach erfolgloser
Abmahnung, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
§ 5 Nutzung durch Dritte
1. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der EU-BusiNet-Dienste durch Dritte
ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung gestattet. Dies gilt nicht für
eine Nutzung der Dienste durch im Geschäftsbetrieb des Kunden beschäftigte
Personen oder für solche Personen, die mit dem Kunden in häuslicher
Gemeinschaft leben.
2. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß
in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht
gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs-, oder Schadensersatzanspruch.
3. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung
gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder nichtbefugte
Nutzung der EU-BusiNet Dienste durch Dritte entstanden sind.
§ 6 Zahlungsbedingungen
1. Monatliche Entgelte sind beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen
Bereitstellung für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind
diese Entgelte monatlich im Voraus zu zahlen.
2. Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren),
sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
3. Behauptet der Kunde, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder
Dritten verursacht worden sind, so stellt EU-BusiNet diesem auf Anforderung
entsprechend dem vertraglichen Abrechnungsmodus die Abrechnungsdaten/Verbindungsdaten
zur Verfügung.
§ 7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen, Rückvergütung
1. Gegen Ansprüche von EU-BusiNet kann der Kunde nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden
steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen
aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
2. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt
und aufgrund von Ereignissen, die EU-BusiNet die Leistung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen
und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der Telekom
usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern bzw. bei den von
EU-BusiNet autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern (POP´s) eintreten
– hat EU-BusiNet, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen,
nicht zu vertreten. Sie berechtigen EU-BusiNet, die Lieferung bzw. Leistung
um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit,
hinauszuschieben.
3. Dauert eine Behinderung, die erheblich ist, länger als eine Woche, ist
der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine
Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen,
ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin
entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht
mehr auf die EU-BusiNet-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag
verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann.
b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung
einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder
vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
4. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches
von EU-BusiNet liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung
von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn
die EU-BusiNet oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den
Fehler fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallszeitraum über
mehr als einen Werktag erstreckt.
§ 8 Haftung
1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung
sind sowohl gegenüber EU-BusiNet wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs-
und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder
grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften
bleibt unberührt.
2. EU-BusiNet haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass
infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen EU-BusiNet-Leistungen
unterbleiben. EU-BusiNet haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für
indirekte Schäden, sei es, dass diese bei dem Kunden oder bei Dritten entstehen.
3. EU-BusiNet haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten
Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit
oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind
oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
4. Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung
ausschließen, ist sie bei Schäden, die
a) durch die Inanspruchnahme von EU-BusiNet-Diensten,
b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch EU-BusiNet
c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch EU-BusiNet
d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder
übermittelter Daten seitens EU-BusiNet,
e) oder deswegen entstanden sind, weil gebotene Speicherung oder Übermittlung
von Daten durch EU-BusiNet nicht erfolgt ist,
der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal in Höhe der
dem Schaden zugrunde liegenden vergleichbaren Dienstgebühren der Telekom,
beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Im Übrigen beschränkt sich die Haftung von EU-BusiNet für dem
Kunden nachweislich entstandene Schäden auf den 1-fachen Betrag des vereinbarten
monatlichen Fix-Entgeltes.
5. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die EU-BusiNet oder
Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der EU-BusiNet-Dienste
oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht
nachkommt.
§ 9 Zahlungsverzug
1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist EU-BusiNet berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3 % (drei Prozent) über dem Diskontsatz
der Europäischen Zentralbank zu berechnen, es sei denn, dass EU-BusiNet
eine höhere Zinsenlast nachweist.
2. EU-BusiNet kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen und ist
berechtigt, den Anschluss zu sperren, falls sich der Zahlungsverzug über
mehr als 1 Monat erstreckt und EU-BusiNet gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen
hat. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte
bis zum Kündigungstermin zu zahlen.
3. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug bleibt EU-BusiNet
vorbehalten.
§ 10 Geheimhaltung, Datenschutz
1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die
von EU-BusiNet unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
2. Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes
davon unterrichtet, dass EU-BusiNet seine Daten in maschinenlesbarer Form und
für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
3. Soweit sich EU-BusiNet Dritter zur Erbringung der angegebenen Dienste bedient,
ist EU-BusiNet berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für
die Erbringung der Dienste erforderlich ist.
4. EU-BusiNet steht dafür ein, dass alle Personen, die von ihr mit der
Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen
Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten. Der
Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der EU-BusiNet-Dienste
nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten und Informationen zu verschaffen.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort ist Passau. Ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage
dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck-
und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten
über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Vertrauens
ist der Sitz der Firma EU-Businet.
2. Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen
geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
3. An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen
geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der EU-BusiNet-Kunden gebunden.
4. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so
berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr
gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende
oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung
des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die
Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die
Unwirksamkeit der Bestimmungen entsprechend.